Von der Planung über die Realisierung bis zum Betrieb dezentraler Energiekonzepte sind zahlreiche energierechtliche Vorgaben und Vorschriften zu erfüllen. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, erlebt unter Umständen später unangenehme Überraschungen. Um das zu vermeiden, bieten wir das Seminar „Energierechtliche Rahmenbedingungen für dezentrale Energieanlagen“ an, das am 17.11.2022 als Tagesseminar stattfand. Gleichzeitig ist dieser Kurs das dritte Modul des umfassenden Lehrgangs „Berater/in für lokale und nachhaltige Energielösungen“.
Dr. Bettina Hennig erläuterte die wichtigsten juristischen Rahmenbedingungen für Abgaben und Umlagen, für unterschiedliche Nutzungsarten sowie für Einbindung von Speichern und Ladeinfrastruktur. Die Dozentin wies auch auf die notwendigen Registrierungspflichten bei Versorgern und Netzbetreibern hin. Dr. Bettina Hennigs ist Anwältin und Partnerin bei der Berliner Kanzlei „von Bredow Valentin Herz“, die sich auf Energiehemen spezialisiert hat.
Die Teilnehmenden lobten durchweg die Verständlichkeit eines für die meisten fachfremden Themas. Die Dozentin habe es sehr gut verstanden, die komplexen juristischen und energierechtlichen Bedingungen klar und kompakt zu vermitteln. „Ich hatte großen Respekt vor dem Thema. Ich bin zwar nach dem Seminar noch immer kein Jurist, aber ich habe jetzt einen Leitfaden, der mir enorm hilft. Für mich war der Kurs der letzte Teil meines Lehrganges „Berater/in für lokale und nachhaltige Energielösungen“ und es war ein super Abschluss.“
Wegen der starken Nachfrage bieten wir den Kurs als Tagesseminar bereits wieder am 24.03.2022 an. Der nächste Lehrgang „Berater/in für lokale und nachhaltige Energielösungen“ startet zwei Tage früher; am 22.03.2022.