§ 14a EnWG und § 9 EEG – Was Betreiber und Planer jetzt wissen sollten

§ 14a EnWG und § 9 EEG stellen neue Anforderungen an die Planung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur. Die beiden Regelungen verfolgen unterschiedliche Ziele, sind jedoch gleichermaßen wichtig für den sicheren und effizienten Betrieb moderner Energieanlagen.

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die netzdienliche Steuerung bestimmter Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher. Ziel ist es, Stromnetze in Zeiten hoher Auslastung zu entlasten und gleichzeitig den weiteren Ausbau der Elektromobilität und Wärmewende zu ermöglichen.

§ 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) legt Anforderungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien fest. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Fernsteuerbarkeit sowie die Möglichkeit zur Reduzierung der Einspeiseleistung, um Netzengpässe zu vermeiden und einen stabilen Netzbetrieb sicherzustellen.

Die Regelungen sind insbesondere für Elektrofachbetriebe, SHK-Unternehmen, Photovoltaik-Installateure, Energieberater, Planungsbüros sowie Netzbetreiber relevant. Wer Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur plant, installiert oder in Betrieb nimmt, sollte die aktuellen gesetzlichen und technischen Anforderungen kennen. So lassen sich Projekte rechtskonform umsetzen und spätere Nachrüstungen oder Beanstandungen vermeiden.

Um die Anforderungen verständlich und praxisnah zu vermitteln, haben wir einen 1-Tages-Kurs zu § 14a EnWG und § 9 EEG entwickelt. Dort erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen, technische Hintergründe und die praktische Umsetzung. Außerdem beantworten wir die häufigsten Fragen aus der Praxis.

Neugierig geworden? Erfahren Sie hier mehr über die Inhalte und den Ablauf unseres 1-Tages-Kurs zu § 14a EnWG und § 9 EEG.

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