Top Kurs
Steuerung nach § 14a EnWG und § 9 EEG in der Praxis
Auswirkung auf Planung, Dokumentation & technische Umsetzung
Für Installateure bedeuten die neuen Regelungen nach § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen) und § 9 EEG (Einspeisemanagement für PV-Anlagen) erheblichen Mehraufwand bei der Planung, Dokumentation und Installation. Um die geforderte Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber herzustellen, müssen intelligente Messsysteme und Steuerboxen eingebaut oder die Anbindung an ein Energiemanagementsystem erfolgen. Die steuerbaren Anlagen erfordern außerdem eine entsprechende Ausstattung des Zählerschrankes. Zudem benötigt der Kunde ausführliche Beratung zu den Tarifmodulen und schlussendliche muss das gewählte Modul durch den Installateur korrekt angemeldet werden.
Zielstellung:
Unser Tagesseminar vermittelt gezielt, kompakt und praxisnah wie die Steuerbarkeit für die Verbrauchseinrichtungen und PV-Anlagen vorbereitet und hergestellt werden kann. Zudem wird auf typische Fehlerquellen bei der Vorbereitung und Ausstattung der Zählerschränke (u.a. APZ-Feld, Steuersignalklemmleiste, Datenkabel) eingegangen. Die möglichen drei Wahlmodule zur Reduzierung der Netzentgelte werden ausführlich in Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile analysiert, um den Kunden professionell zu beraten und das gewünschte Modell korrekt beim Netzbetreiber anzumelden.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Vor- und Nachteile, Voraussetzungen und Funktionsweise der drei Module des § 14a EnWG
- technische Anforderungen für Zählerplätze auf Basis der gewählten Module
- Steuerbarkeit und Verkabelung der Komponenten praktisch herstellen
- praktische Übungen zur Simulierung der Signalwirkung des Netzbetreibers bei Abregelung
- Praxisübung zur Anbindung an ein (Heim)-Energie-Management-System
Zielgruppe und Voraussetzungen:
Der Kurs richtet sich gezielt an Elektroinstallateure, die die Regelungen von EnWG und EEG bei der Umsetzung von Kundenanlagen berücksichtigen müssen.
- 590 € / pro Teilnehmer
Steuerung nach § 14a EnWG und § 9 EEG in der Praxis